Die Bachelorprüfung besteht aus sieben schriftlichen Grundmodulprüfungen und der Bachelorarbeit.
Zeitpunkt: nach dem 1. Semester (in der Regel im März)
Dauer: 2 Stunden
Zulassungsvoraussetzungen:
Prüfungsinhalte:
Zeitpunkt: nach dem 1. Semester (in der Regel im März)
Dauer: 1 Stunde
Zulassungsvoraussetzungen:
Prüfungsinhalte:
Zeitpunkt: nach dem 2. Semester (in der Regel im August/September)
Dauer: 2 Stunden
Zulassungsvoraussetzungen:
Prüfungsinhalte:
Zeitpunkt: nach dem 2. Semester (in der Regel im Juli/August)
Dauer: 1 Stunde
Zulassungsvoraussetzungen:
Prüfungsinhalte:
Zeitpunkt: nach dem 3. Semester (in der Regel im März)
Dauer: 2 Stunden
Zulassungsvoraussetzungen:
Prüfungsinhalte:
Zeitpunkt: nach dem 3. Semester (in der Regel im März)
Dauer: 1 Stunde
Zulassungsvoraussetzungen:
Prüfungsinhalte:
Zeitpunkt: nach dem 4. Semester (in der Regel im August/September)
Dauer: 3 Stunden
Zulassungsvoraussetzungen:
Prüfungsinhalte:
V = Vorlesung
Ü = Übungen
Die Anmeldung zu den jeweiligen Grundmodulprüfungen erfolgt online über eCampus. Die Anmeldezeiträume werden auf der Seite Termine bekannt gegeben.
Abmeldung / Wiederholung von Grundmodulprüfungen
Jede Grundmodulprüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Wird eine Grundmodulprüfung insgesamt dreimal nicht bestanden, ist die Bachelorprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden. Bei Nichtbestehen, bei Abmeldung oder bei Nicht-Teilnahme aufgrund von Krankheit (Attest) soll die Prüfung zum nächsten Termin wiederholt werden. Für diesen Termin erfolgt eine automatische Anmeldung. Eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ist jeweils bis eine Woche vor der Klausur möglich. Sie muss aktiv über eCampus vorgenommen werden. Eine Abmeldung innerhalb der letzten Woche vor der Prüfung ist nur durch Einreichen eines ärztlichen Attestes möglich.
Zusätzlicher Prüfungsversuch
Zwei der Grundmodulprüfungen, die spätestens zu dem im Studienplan vorgesehenen Zeitpunkt angemeldet wurden, können bei Nichtbestehen oder zur Notenverbesserung ein zusätzliches Mal wiederholt werden (zusätzlicher Versuch zur Notenverbesserung). Dieser zusätzliche Versuch ist nicht an die üblichen Wiederholungsfristen gebunden, er muss jedoch spätestens innerhalb des 5. Fachsemesters abgelegt werden. Ein zweiter zusätzlicher Versuch zur Notenverbesserung für dieselbe Prüfung ist ausgeschlossen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Prüfung aufgrund eines ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere eines Täuschungsversuches, für nicht bestanden erklärt wurde.
Dr. Beatrix Dünschede
ND 03/132
Tel.: +49 (234) 32-24449
telefonisch erreichbar i.d.R. Mo-Do vormittags
Zoom-Sprechstunde Mo 9-11 Uhr, über Moodle (Kurs Studienfachberatung Biologie) buchbar
E-Mail
Dipl.-Biologin Skadi Heinzelmann
ND 03/134
Tel.: +49 (234) 32-23142
telefonisch erreichbar Mi und Do von 10-11 Uhr
E-Mail
Dr. Ina Liermann
ND 03/132
Tel.: +49 (234) 32-24457
telefonisch erreichbar i.d.R. Mo-Do vormittags
Zoom-Sprechstunde Di 9-11 Uhr, über Moodle (Kurs Studienfachberatung Biologie) buchbar
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Elke Wellhausen
ND 03/132a
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